Dies werde bei einem solchen Lehrgang von allen Verbänden vorausgesetzt (pag. 0700). Es scheint daher widersprüchlich, dass vom Beschuldigten für den Kurs keinerlei Erfahrung vorausgesetzt wird und die Tieftauchgänge erst bei Abschluss des Kurses überhaupt überprüft werden. Die Einvernahme des Beschuldigten deutet stark daraufhin, dass der Erfahrungsstand des Opfers im Bereich Tieftauchen gar nicht bekannt und wohl auch nicht erfragt worden war. Im Gutachten wird ausdrücklich auf die problematische fehlende Erfahrung des Opfers sowie die hohe Gefahr des Tieftauchens besonders für brevetierte Tauchlehrer wie das Opfer hingewiesen.