_ generell überprüfe, ob die Kursteilnehmer die jeweiligen Voraussetzungen erfüllten, sagte der Beschuldigte aus: «Wir wussten es. Er musste generell ein Instruktor sein und wir wussten auch, dass dieser aktiv im See tauchte» (pag. 0319, Z. 169 ff.). Der Beschuldigte wusste nicht, ob das Opfer den Abschluss geschafft hätte, wären die zwei am 23. September 2018 geplanten Tauchgänge erfolgreich gewesen (vgl. pag. 0319, Z. 178 ff.). Mit Blick auf das ergänzende Gutachten vom 14. Juli 2020 ist die Ausbildung aber nicht dazu da, dem Instruktor das Tieftauchen beizubringen. Dies werde bei einem solchen Lehrgang von allen Verbänden vorausgesetzt (pag.