Der Beschuldigte wurde am 14. November 2018 als Auskunftsperson befragt. Auf die Frage, welche Voraussetzungen die Kursteilnehmer hätten erfüllen müssen, um an diesem Kurs vom 23. September 2018 teilzunehmen, sagte er aus, sie müssten einfach PADI Instruktor sein. Also für den Abschluss des Kurses müssten sie 10 Tauchgänge in grösserer Tiefe, 20-40m, gemacht haben. Speziell für den Kurs gebe es nichts Spezifisches (pag. 0319, Z. 154 ff.). Auf Frage, wer bei der F.________ generell überprüfe, ob die Kursteilnehmer die jeweiligen Voraussetzungen erfüllten, sagte der Beschuldigte aus: «Wir wussten es.