0663) und auch im Berichtsrapport vom 23. April 2019 gemacht wird (pag. 0110), und den Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erheben wird, ist es nicht nachvollziehbar, weshalb gegen den Beschuldigten kein Verfahren eröffnet worden ist. 8. Ob die Anwesenheit des Beschuldigten vor Ort etwas geändert hätte, scheint tatsächlich fraglich. Zudem scheinen die PADI Standards kein Briefing bezüglich der Erfahrung der Teilnehmer vorzusehen (pag. 0700). Aber es stellt sich mit Blick