__ dem Opfer hätte empfehlen müssen, von diesem Kurs zurückzutreten und vorerst weitere Tieftaucherfahrung zu sammeln. Diese Empfehlung hätte in noch weit grösserem Masse vom Beschuldigten kommen müssen, der als Letztverantwortlicher schlussendlich den tatsächlichen Taucherfahrungsstand der Kandidaten gekannt und diese zu dem Ausbildungslehrgang eingeteilt habe (pag. 0700). Mit Blick auf diese Ausführungen ergeben sich auch unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung des Opfers sowie der Einhaltung der Mindeststandards von PADI Anhaltspunkte, dass G._