Offensichtlich verfügte das Opfer aber über wenig bis gar keine Tieftaucherfahrung, weshalb es laut den Gutachtern eigentlich gar nicht die nötigen Voraussetzungen für diesen Tauchgang erfüllte, auch wenn vom Tauchverband PADI alle Tauchgänge tiefer als 20m als Tieftauchgänge gewertet werden (pag. 0659). Mit Blick auf das Gutachten und den Berichtsrapport vom 23. April 2021 können solche Tauchgänge nicht mit Tieftauchgängen auf unter 30m verglichen werden.