Da er aber einen Ausbildungsgang mit Tauchlehrern habe durchführen sollen (die in naher Zukunft selbst die Verantwortung für einen Schüler beim Tieftauchen gehabt hätten), sei es durchaus nachvollziehbar, dass er vermutlich von einem höheren Erfahrungslevel des Opfers ausgegangen sei. Allenfalls hätte er sich im Vorfeld genauer über den Erfahrungslevel der Tauchlehrerkandidaten informieren können. Es sei aber festzuhalten, dass das Opfer als Tauchlehrer von sich aus hätte berichten müssen, dass es wenig Erfahrung in diesem Bereich habe (pag. 0657), und diese Informationen auch eine Bringschuld des Opfers gewesen wären (pag. 0664).