0656 f.). 6.2 Das vermutlich grösste Missverständnis und damit Problem beim Tauchgang ist gemäss Gutachten die Annahme und Voraussetzung falscher Tatsachen gewesen. G.________ sei wohl davon ausgegangen, dass er einen Tauchgang mit erfahrenen Tauchlehrern leiten solle. Was man ihm aus tauchausbildnerischer Sicht allenfalls vorhalten könne, sei das nicht genaue Nachfragen nach dem aktuellen Status, d.h. wie viele Tauchgänge aktuell geloggt worden seien, wie viel Erfahrung in einem bestimmten Bereich vorhanden und wann der letzte Tauchgang gewesen sei.