der PADI-Anforderungen und entgegen seiner eigenverantwortlichen Selbsteinschätzung nicht erfahren genug sei, um den von langer Hand geplanten Tauchgang durchzuführen bzw. um den Tauchgang in einer Weise abzuändern, dass er für sämtliche Kursteilnehmer zur Makulatur geworden wäre. Dass sich dieses Szenario nicht mit einem hohen Grad der Wahrscheinlichkeit im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung hätte realisieren dürfen, sei bei nüchterner Betrachtung augenscheinlich.