Das Opfer habe um die unterschiedlichen physischen und psychischen Anforderungen von Tauchgängen bis 40m Tiefe gewusst und hätte folglich seine mangelnde Erfahrung selber thematisieren oder vorgängig der Kursteilnahme und -durchführung für hinreichende Erfahrung sorgen müssen. Er habe sich aber freiwillig, in vollständiger Kenntnis der potenziellen Risiken und eigenverantwortlich ins Wasser begeben, um gemeinsam mit den weiteren Teilnehmern einen zählbaren Ausbildungstauchgang auf 35-40m Tiefe im Hinblick auf die Erlangung des «Specialty Deep Diver Instructor»-Status zu absolvieren und nach einem