4 rechtlich relevante und kausale Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden. Beim Opfer handle es sich um einen erfahrenen Taucher und Instruktor. Beim Kurstauchgang vom 23. September 2018 habe es sich auch nicht um einen «Anfängerkurs» gehandelt. Das Opfer habe um die unterschiedlichen physischen und psychischen Anforderungen von Tauchgängen bis 40m Tiefe gewusst und hätte folglich seine mangelnde Erfahrung selber thematisieren oder vorgängig der Kursteilnahme und -durchführung für hinreichende Erfahrung sorgen müssen.