Anders könnte es dann aussehen, wenn der Ausbildungsstand der Prüflinge am Tag des Tauchgangs thematisiert und die Tauchgangplanung fundamental angepasst worden wäre. Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass dies nicht anzunehmen sei, denn mit einer deutlichen Reduktion der Tauchtiefe wäre der Tauchgang nicht als Kurstauchgang gewertet worden, was vorgängig in niemandes Interesse gewesen wäre. Zudem seien sämtliche der am 23. September 2018 auszubildenden Instruktoren inklusive des Opfers bei der Tauchschule des Beschuldigten beschäftigt gewesen.