Die tatsächliche Begleitung des Tauchgangs im Wasser sei nicht vorgeschrieben, sondern die überwachende Anwesenheit «vor Ort». Weiter hätte auch eine perfekt funktionierende und vorbereitete Rettungskette ab Wasseroberfläche oder ab Ufer am letalen Ausgang des Tauchgangs nichts geändert. Anders könnte es dann aussehen, wenn der Ausbildungsstand der Prüflinge am Tag des Tauchgangs thematisiert und die Tauchgangplanung fundamental angepasst worden wäre.