2 Notaufstieg mit einer Geschwindigkeit von 1m/s. Ab ca. 10m bis 8m Tiefe leitete das Opfer eine Bremsung ein und kam auf einer Tiefe von 4.92m zu stehen. Das Tauchprofil zeigt ab diesem Zeitpunkt ein kontinuierliches Absinken bis zu einer Tiefe von ca. 56m. Das Opfer konnte schliesslich am 3. Oktober 2018 geborgen werden. In diesem Zusammenhang eröffnete die Staatsanwaltschaft gegen den Tauchkursleiter G.________ ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung und es ist beabsichtigt, beim Regionalgericht Oberland Anklage gegen ihn zu erheben.