3. Betreffend Ausgangslage und Sachverhalt kann auf die Ausführungen in der Beschwerde sowie in der angefochtenen Verfügung verwiesen werden. Am 23. September 2018 ereignete sich im Thunersee im Rahmen eines Ausbildungstauchganges ein tödlicher Tauchunfall. Der Tauchkurs wurde von der Tauchschule F.________ angeboten, bei welcher der Beschuldigte die Funktion des Geschäftsführers innehat. Zudem verfügt er über die höchste Ausbildungsstufe des Tauchverbandes PADI. Er ist PADI «Course Director». Der Ausbildungstauchgang vom 23. September 2018 wurde von G.________ durchgeführt. Er selbst hat bei der F.____