Sämtliche in den drei Briefen erwähnten Vorfälle waren denn auch bereits früher bei der einen oder anderen Stelle thematisiert bzw. angesprochen worden. Es handelt sich hierbei – wie auch der Beschuldigte 1 aussagte – um eine (erneute) Auflistung der Geschehnisse der letzten Jahre. Die Beschuldigten 1 und 2 gehen in ihren Schilderungen nicht über das Notwendige hinaus, um die ihrerseits als gefährlich eingeschätzte Situation zu beschreiben. Die Staatsanwaltschaft hat zu Recht den Wahrheitsbeweis als erbracht betrachtet und demzufolge das Verfahren gegen die beiden Beschuldigten rechtmässig eingestellt.