Aktenkundig ist ferner, dass sich die Polizei und die Gemeindebehörde bereits zu einem früheren Zeitpunkt um den Zustand des Beschwerdeführers gesorgt haben, weshalb im März 2017 die Fachstelle Gewalt und Drohung hinzugezogen worden und über C.________ und A.________ das Hilfsmittel «Gefährder» eingesetzt worden ist.