trag vom 29. November 2017, dass der Beschwerdeführer der Beschuldigten 2 am 3. November 2017 mit den Worten gedroht habe «Dich, nein euch alle sollte man abtun». Aus verschiedenen, nachvollziehbaren Gründen wurde lediglich Meldung erstattet, jedoch von einer Anzeige abgesehen (u.a. um die Mediation nicht zu gefährden). Eingang ins Falljournal hat auch eine Meldung des Gemeinderatsmitglieds N.________ gefunden, wonach er am 15. Februar 2019 ein Telefon vom Be-