So soll gemäss Eintrag vom 30. November 2016 der Beschwerdeführer laut Meldung der Beschuldigten 2 seit drei Wochen über Drittpersonen Morddrohungen gegen sie und ihren Ehemann geäussert haben. Angeblich habe der Vater (d.h. der Beschwerdeführer) vor einigen Wochen auf der Gämsjagd gesagt, man sollte seinen Sohn und dessen Frau erschiessen. Anders als der Beschwerdeführer geltend zu machen versucht, hatte er Kenntnis von diesem Vorwurf, wird doch an gleicher Stelle im Falljournal festgehalten, dass inzwischen eine Mediation im Gang, die Drohung dort zur Sprache gebracht worden sei und der Beschwerdeführer erklärt habe, dass das nicht ernst gemeint gewesen sei. Weiter steht beim Ein-