Gestützt auf die Ausführungen im Schreiben von Dr. med. P.________ vom 5. Januar 2021 darf angenommen werden, dass der ärztliche Rat im Zusammenhang mit der KESB-Meldung von Februar 2019 erfolgt sein muss und nicht bereits im Jahr 2017. Dies deshalb, weil die Beschuldigte 2 erst seit 2017 in Behand-