Die Tatsache, dass nach der Schliessung der Aussenbar ein Transparent befestigt worden ist, vermag an der als bedrohlich empfundenen Situation nichts zu ändern, selbst wenn die Nennung des (angeblichen) Schliessungsgrunds («wegen Reklamation der Nachbarschaft») wohl nicht zur Deeskalation beigetragen haben dürfte. Aus dem Falljournal «Familienfehde E.________» kann überdies entnommen werden, dass sich ein Gemeinderatsmitglied (Gemeinderat N.________) am 19. Februar 2019 veranlasst gesehen hat, bei der Polizei eine Meldung betreffend eine Aussage des Beschwerdeführers zu machen. Gemäss Gemeinderat N.__