14 und den Beschwerdeführer erreichen wollten. Gemäss ihren Ausführungen hätten sie nicht genau gewusst, wie sie vorgehen sollten, darum hätten sie sich bei den Behörden gemeldet. Sie hätten erwartet, dass die KESB dem Beschwerdeführer die Waffen, welche eine Bedrohung dargestellt hätten, wegnehmen würde. Dass der Beschuldigte 1 daneben auch erwähnt hat, dass er sich von den Behörden ungerecht behandelt fühlte, ändert am vorgenannten Motiv (Reaktion auf eine Bedrohungssituation) nichts.