Es sei ihnen einzig darum gegangen, Schlimmeres zu vermeiden, insbesondere den unbedachten Gebrauch von Schusswaffen zu verhindern. An das Regierungsstatthalteramt seien sie gelangt, weil dieses bereits 2016 eine Mediation veranlasst habe, an den Gemeinderat hätten sie geschrieben, weil er Ortspolizei sei und ebenfalls Kenntnis von den Vorfällen im E.________ habe und an die KESB habe man sich schliesslich gewandt, weil das Regierungsstatthalteramt sich nicht als zuständig erachtet habe, auf die Gefährdungsmeldung einzutreten.