Nicht erwiesen seien weiter angebliche Steuerdelikte, wobei auch hier wiederum fraglich wäre, wer denn überhaupt der Urheber wäre. Die angebliche Sachbeschädigung vom 18. November 2020 sei Gegenstand eines hängigen Verfahrens und werde bestritten. Bezüglich der angeblichen Drohungen und Übergriffe bestünden keine Beweise, die Vorkommnisse seien nicht mal gemeldet worden, was mit Blick auf den angeblichen Vorfall mit der Schrotflinte, welche er der Beschuldigten 2 an den Bauch gehalten haben soll, und vor dem Hintergrund der sonst den Behörden gemeldeten Konflikte nicht nachvollziehbar sei.