12 zurückzukommen. Ohnehin hätten sich die von den Beschuldigten 1 und 2 ihm gegenüber erhobenen – überdies unglaubhaften – Vorwürfe nicht zugetragen. Die angeblich im Jahr 2016 anlässlich der Jagd geäusserte Morddrohung, von welcher er erst Ende März 2021 habe Kenntnis nehmen können, sei nie Thema zwischen den Parteien gewesen, auch nicht im Rahmen der Mediation. Ausserdem unterscheide die Staatsanwaltschaft