Dass die Behörden jedoch untätig geblieben seien, treffe bekanntlich nicht zu, hätten sie doch eine Einschätzung der Gefährdungslage vorgenommen. Insgesamt sei es somit mindestens genauso wahrscheinlich, dass es den Beschuldigten 1 und 2 hauptsächlich darum gegangen sei, die alten Vorwürfe aufzukochen, um dadurch das ersehnte behördliche Einschreiten gegen ihn zu provozieren oder zu verhindern, dass er sich weiterhin dafür einsetzen könne, dass der Aussenbarbetrieb unterbunden bleibe.