Es sei erstellt, dass die Meldungen der Beschuldigten 1 und 2 kurz nach der Schliessung ihrer Aussenbar erfolgt sei. Anlässlich seiner Einvernahme vom 7. Januar 2021 habe der Beschuldigte keinen konkreten Anlass bezüglich seiner Motivation für die Meldungen nennen können und eher ausweichend erklärt, dass er habe aufzeigen wollen, wie es sei und dass eine Unberechenbarkeit vorliege. Die Behörden hätten den Ball immer hin und her