Nun im Nachhinein zu argumentieren, dass «dennoch alles ja gar nicht so war» erscheint geradezu missbräuchlich. Generell wirft das Aussageverhalten des Privatklägers die eine oder andere Frage auf, so etwa, wenn er erklärt, die Beschuldigten nie bei Behörden «schlechtgemacht» zu haben. Dass dies nicht zutrifft, ergibt sich ohne weiteres aus dem polizeilichen Falljournal «Familienfehde E.___