Er tat dies weiterhin und teils selbst nachdem polizeiliche Abklärungen die Legalität gewisser Handlungen klärten, etwa was die Überwachung der Liegenschaft des Privatklägers durch Kameras anbelangt. Weiter ist erwiesen, dass der Privatkläger jedenfalls im Herbst 2016 bei der Gemsjagd und auch Anfangs 2019 gegenüber einem Gemeinderatsmitglied erklärte, «man solle seinen Sohn und dessen Frau erschiessen» oder es «pole» in der E.________ und dann «werden zwei Personen fehlen». Daraus erhellt, dass jedenfalls mehrere konkrete und sogar in der Öffentlichkeit geäusserte Drohungen des Privatklägers aktenkundig sind, wobei er die Beschuldigten tatsächlich mit dem Tod bedroht hat.