Ebenso ergibt sich aus dem polizeilichen Falljournal und ist aktenkundig, dass sich der Privatkläger mehrmals und wiederholt an die Polizei wandte und angebliche Verstösse des Beschuldigten gegen die Gesetzgebung meldete. Er tat dies weiterhin und teils selbst nachdem polizeiliche Abklärungen die Legalität gewisser Handlungen klärten, etwa was die Überwachung der Liegenschaft des Privatklägers durch Kameras anbelangt.