Ihr im Familienstreit eher passiveres Verhalten deute darauf hin, dass es ihnen nicht primär darum gegangen sei, den Beschwerdeführer «zu Fall zu bringen», sondern vielmehr darum, eine von diesem ausgehende Gefährdung abzuwenden. Sie hätten auf Empfehlung der Psychologin der Beschuldigten 2 gehandelt und sich nicht an die Öffentlichkeit oder an unbeteiligte Privatpersonen gewandt, sondern an dem Amtsgeheimnis unterliegende Behörden.