___ (Ort) – dem Beschwerdeführer strafrechtlich relevante Handlungen vorgeworfen haben (u.a. Körperverletzung oder Tätlichkeiten, Sachbeschädigungen, Drohungen, Beschimpfungen und Widerhandlungen gegen das Gastgewerbe-, das Steuer- und das Baugesetz). Des Weiteren haben sie mit ihren Ausführungen den Beschwerdeführer als Menschen in ein eher schlechtes Licht gestellt, indem sie ihm etwa «aggressive Unbeherrschtheit» oder einen «aufbrausenden Charakter» unterstellten, der sie wiederum «mit dem Schlimmsten rechnen» ja eigentliche «Todesangst» ausstehen liess.