Aktenkundig ist weiter, dass die KESB Oberland West nach erfolgten Abklärungen am 9. Mai 2019 auf die Anordnung behördlicher Erwachsenenschutzmassnahmen verzichtet hat. Dies mit der Begründung, dass das ZGB keine geeigneten Erwachsenenschutzmassnahmen zur Verfügung stelle, um das bestehende Familienproblem zu lösen.