Weiter edierte die Staatsanwaltschaft bei der M.________ (Bahn) die relevanten Unterlagen und Aktennotizen. Mit Antwortschreiben vom 27. Januar 2021 teilten diese mit, dass betreffend den Beschwerdeführer in den vergangenen fünf Jahren keine relevanten Dateien hätten gefunden werden können. Der Direktor der M.________ (Bahn) habe den Beschwerdeführer in den vergangenen 20 Jahren auch in Konfliktsituationen persönlich nie mit einer Waffe in der Hand angetroffen. Aktenkundig ist weiter, dass die KESB Oberland West nach erfolgten Abklärungen am 9. Mai 2019 auf die Anordnung behördlicher Erwachsenenschutzmassnahmen verzichtet hat.