- In den Jahren 2018 - 2020: mehrere Meldungen des C.________ bezüglich angeblichem, illegalem Verhalten des A.________ (Filmen von Gästen, Fahren nicht immatrikulierter Fahrzeuge, Schikane mit der Schneeräumung, Betreiben der Skibar ohne Bewilligung); - 19.02.2019: Meldung eines Gemeinderats, wonach er am 15.02.2019 ein Telefon mit C.________ geführt habe und dieser gesagt habe: «Es pole in der E.________ falls die Gemeinde die Schneebar bewillige». - 20.02.2020: Meldung von C.________, wonach die Zufahrt zum Tor von einem Auto versperrt werde. [...] C.________ sei zeitweise aufgebracht, dann wieder weinerlich. Seine Stimmung sei sehr wechselhaft.