_, Gemeindemitarbeiter, betreffend die Vorfälle anlässlich des Versuchs, die Parkplätze im Jahr 2016 zu markieren) und Abklärungen durchgeführt. So wurde die Kantonspolizei Bern (Stationierte Polizei J.________ (Ort)) aufgefordert, allfällige sachdienliche Informationen in einem Bericht zu rapportieren. Diesem Ersuchen kam die Kantonspolizei – unter Einreichung diverser Berichtsrapporte und eines am 8. März 2017 eröffneten (ergänzt mit Einträgen aus dem Jahr 2016) und seither geführten Falljournals mit dem Titel «Familienfehde E.________» – nach. Auszugsweise wurde das Falljournal, welches seit 2016 insgesamt 43 polizeiliche Einträge enthält, in der angefochtenen Verfügung wie folgt