6 folgt, als es wirklich unerträglich geworden sei. Es sei nicht darum gegangen, dem Beschwerdeführer einen lmageschaden zuzufügen, sondern um den Schutz seiner Familie und sich selbst. Weiter habe er sich teilweise seitens der Gemeinde ungerecht behandelt gefühlt. Gestützt auf die Aussagen der Parteien wurden diverse Einvernahmen (H.________ und I.________, Gemeindemitarbeiter, betreffend die Vorfälle anlässlich des Versuchs, die Parkplätze im Jahr 2016 zu markieren) und Abklärungen durchgeführt.