Auch die Ausführungen bezüglich körperlicher Übergriffe seien korrekt; sie sei vom Beschwerdeführer früher mehrmals geschlagen worden und er habe ihr auch Suppentassen an den Kopf geworfen. Einmal habe er ihr eine Schrotflinte an die Brust gehalten und gesagt «es gäbe nicht viel zu tun, abzudrücken». Er habe dann tatsächlich abgedrückt und gesagt: «Schade, dass kein Schuss im Lauf war». Bezüglich der Sachbeschädigungen sei auch viel passiert, insbesondere seien Fahrzeuge des Personals beschädigt worden. Der Beschuldigte 1 gab gleichentags zu Protokoll, dass er im Jahr 2017 erstmals an die Polizei und die Gemeindebehörden gelangt sei.