Er habe nie jemanden bedroht, sondern umgekehrt eher Angst. Die Beschuldigten 1 und 2 hätten ihn mit den inkriminierten Schreiben gezielt «usheble» oder schlechtmachen wollen. Die Beschuldigte 2 schilderte anlässlich ihrer Einvernahme vom 7. Januar 2021 die familiären Probleme. U.a. beschrieb sie einen Vorfall aus dem Jahr 2017, anlässlich welchem der Beschwerdeführer ihr gegenüber gesagt habe: «So eini wie Du sött mä abtue», was er inzwischen ein paar Mal wiederholt habe. Seit den inkriminierten Meldungen habe sich die Situation etwas beruhigt. Auch die Ausführungen bezüglich körperlicher Übergriffe seien korrekt;