Zusammenfassend haben sich die Beschuldigten wiederholt ehrrührig über den Privatkläger geäussert, in der Absicht, behördliche Interventionen auszulösen. Eventuell sollten diese Interventionen den Privatkläger auch provozieren und zu effektiv strafbaren Handlungen verleiten und/oder ihn zur Aufgabe im Streit um die Schneebar bewegen. Der als Beilage 5 der Anzeige angefügten E-Mail an die Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Frutigen-Niedersinnnnental vom 27.02.2019 sind die nachfolgenden Textpassagen zu entnehmen: - «Ca. 2002. [...] Als sie der Aufforderung nicht nachkamen, schoss C.________ vom Heimwesen aus Richtung Maste 2 in den Hang»