__ sowie seiner Schwiegertochter B.________ (beide Beschuldigte) üble Nachrede und eventuell Verleumdung vor. Gemäss den Ausführungen des Privatklägers haben die Beschuldigten am 28.02.2019 eine Gefährdungsmeldung an die KESB Oberland West verfasst, in der dem Privatkläger verschiedene Straftaten zur Last gelegt werden. Im weiteren Verfahrensverlauf habe der Privatkläger erfahren, dass die Beschuldigten ihn bereits zuvor beim Gemeinderat J.________ (Ort) und der Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Frutigen-Niedersimmental derselben Straftaten bezichtigt haben. Konkret