4. 4.1 Aktenkundig herrscht zwischen den Beschuldigten 1 und 2 einerseits und dem Beschwerdeführer andererseits seit Jahren ein bisher ungelöster Konflikt. Ursache des Konflikts scheint eine «missglückte» Nachfolgeregelung hinsichtlich des Restaurants E.________ zu sein, dessen Wirt der Beschwerdeführer gewesen ist, bevor er den Betrieb seinem Sohn, dem Beschuldigten 1, und dessen Ehefrau, der Beschuldigten 2, übergeben hat. Differenzen bestehen u.a. wegen einer Bar (sogenannte F.________-Bar), welche die Beschuldigten 1 und 2 als zum Restaurant gehörig betrachten.