Die Beschuldigten 1 und 2 nahmen mit Eingabe vom 25. Mai 2021 zur Beschwerde Stellung und beantragten den Beizug diverser Akten anderer Verfahren. Mit Verfügung vom 26. Mai 2021 wies die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer den Antrag der Beschuldigten 1 und 2 vorderhand ab. Gleichzeitig liess sie den Parteien die Stellungnahmen der Generalstaatsanwaltschaft und der Beschuldigten zugehen. Weitere Parteieingaben gingen nicht mehr ein. Im August 2021 ersuchte das Regionalgericht Oberland in dem bei ihm hängigen Verfahren wegen Sachbeschädigung gegen den Beschwerdeführer um kurzzeitige Zustellung der Verfahrensakten.