_, am 7. Mai 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, dass die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen sei, das Strafverfahren fortzuführen. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 20. Mai 2021 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Beschuldigten 1 und 2 nahmen mit Eingabe vom 25. Mai 2021 zur Beschwerde Stellung und beantragten den Beizug diverser Akten anderer Verfahren.