1. Mit Verfügung vom 19. April 2021 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) und B.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2) wegen übler Nachrede und Verleumdung zum Nachteil des Straf- und Zivilklägers C.________ ein. Hiergegen erhob der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwältin D.________, am 7. Mai 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde.