offengelassen in Urteil des Bundesgerichts 1B_285/2020 vom 22. April 2021, E. 2.2, zur Publikation vorgesehen). 4.2 Das zur DNA-Probenahme und -Profilerstellung Ausgeführte gilt gleichermassen für die erkennungsdienstliche Erfassung gemäss Art. 260 Abs. 1 StPO, mit dem Unterschied, dass diese auch für Übertretungen angeordnet werden kann (Urteil des Bundesgerichts 1B_336/2019 vom 3. Dezember 2019 E. 3.3 mit weiteren Hinweisen). Art. 260 Abs. 1 StPO erlaubt indessen wie Art. 255 Abs. 1 StPO keine routinemässige erkennungsdienstliche Erfassung (BGE 141 IV 87 E. 1.3; Urteil 6B_236/2020 vom 27. August 2020 E. 2.5 mit Hinweis).