1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen die Beschuldigte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, evtl. versuchter schwerer Körperverletzung. Mit Verfügung vom 29. April 2021 ordnete die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung der Beschwerdeführerin inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs (WSA) sowie die Erstellung eines DNA-Profils an. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 6. Mai 2021 Beschwerde.