2015 vom 7. März 2016 E. 2.1 mit Hinweis auf Urteil des Bundesgerichts 6B_830/2013 vom 10. Dezember 2013 E. 1.4 mit Hinweisen; vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 6B_178/2017 / 6B_191/2017 vom 25. Oktober 2017 E. 2.2.2). Eine solche ergibt sich weder aus der Beschwerdeschrift noch aus der Anzeige und den dazugehörigen Beilagen. Dass der Beschuldigte im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens resp.