2, Die Ergänzungsleistungen sind ein Ersatz für das was der Bürger ZU WENIG hat und das darf nur in NOTFÄLLEN gekürzt werden. (Beschneidung des Existenzminimums) 3, Wenn also sogar der STAAT den BÜRGER Betrügt, darf dies nicht einreissen und verschwiegen werden. Schlussendlich hat der Bürger auch RECHTE. 4, Da es sich um ERGÄNZUNGSLEISTUN- GEN handelt, wie der Name schon sagt, - ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN, bestimmt für den LEBENS- UNTERHALT. Wenn der noch beschnitten wird, müsste der Bürger UNTER DEM LEBENSEXIS- TENZMINIMUM leben, was MENSCHENUNWÜRDIG IST. Nach all diesen Fakten und Tatsachen ist die obige Verfügung weder halt, - noch vertretbar.