[…] 1, Verweise auf andere Verfahren sind NICHT gestattet und rechtfertigen den Entscheid in keiner WEISE, […] FAKT IST, dass ich im Januar 2020 eine NEUE Verfügung beantragte da das Einkommen meiner Frau weggefallen ist. AKTENKUNDIG. FAKT IST, dass die Beklagte AHV Stelle trotzdem ein FIKTIVES Einkommen anrechnete, was gg das GESETZ ist. AKTENKUNDIG. FAKT IST, dass die Beklagte AHV Stelle demnach gg Art. 25 Abs. 4 der ELV verstossen hat, da eine MINDERUNG von Leistungen erst nach 6 Monaten zum tragen kommen darf. […] FAKT IST, dass trotz WEGFALL des Einkommens ein Fiktives Einkommen eingerechnet wurde.